Landkreis Rostock sucht 124 Jugendschöffen

REGIONAL. Der Landkreis Rostock sucht für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 Frauen und Männer, die sich als Schöffen und Jugendschöffen ehrenamtlich einbringen möchten. Gebraucht werden 269 Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als Schöffin bzw. Schöffe sowie 124 Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als Jugendschöffin bzw. -schöffe für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.
Schöffen fungieren bei der Rechtsprechung als Vertreter des Volkes. Sie nehmen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme an Hauptverhandlungen teil wie Berufsrichterinnen und -richter. Sie haben während der Verhandlung dieselben Rechte und Pflichten, können zum Beispiel Fragen stellen. Sie wirken sowohl am Urteil mit sowie an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe der Hauptverhandlung. Dabei sind sie nur an Recht und Gesetz gebunden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Rostock wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind. Eine gute Schöffin bzw. ein guter Schöffe zeichnet sich durch soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis aus. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Reife, geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes eine gute Gesundheit. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Zum Ablauf: Die Bewerbungen als Schöffe bzw. Jugendschöffe werden auf die Vorschlagsliste der Gerichte gesetzt. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen, die für die Schöffen durch die jeweilige Gemeindevertretung. Die beschlossenen Vorschlagslisten werden anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche zu ermöglichen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an die Gerichte weitergeleitet, wo der Schöffenwahlausschuss die notwendige Anzahl an Hauptschöffinnen und -schöffen sowie Hilfsschöffinnen und -schöffen wählt.
Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffin oder -schöffe können direkt an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow gerichtet werden. Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen sind bei den Städten bzw. Gemeinden abzugeben.
Weitere Informationen zur Jugendschöffenwahl auf www.landkreis-rostock.de