Anwendung des Phasenmodells wird vorübergehend erweitert

Oldenburg: sichere Handhabe für Schulen zur Aufrechterhaltung des Unterrichts

Das für den Umgang mit Corona bewährte Phasenmodell an Schulen wird in Abstimmung mit allen Mitgliedern des Bildungsrates vorübergehend ausgeweitet. Nach abschließender rechtlicher Prüfung besteht jetzt Gewissheit, dass die Anwendung des Modells ausgeweitet werden kann.

„Angesichts der saisonalen Krankheitswelle haben wir uns gemeinsam auf dieses Vorgehen verständigt, um den Unterricht unter den gegebenen Bedingungen weitestgehend abzusichern. Auf dieser Grundlage können die Schulen auch weiterhin selbstbestimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort den Unterricht gewährleisten. Diese Regelung gilt ab dem kommenden Montag. Alle Schulen wurden über unsere gemeinsame Entscheidung informiert“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

Soweit der Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung aufgrund der Erkrankung von Lehrkräften (über COVID-19 hinaus) eingeschränkt ist (Phase 2), kann der Unterricht so erfolgen:

– in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz,
– ab Jahrgangsstufe 7 im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus (kein Distanzunterricht),
– die Beschulung der Abschlussklassen in Präsenz (über die Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz entscheidet die Schulleitung auf Basis der personellen Gegebenheiten).

Sobald aufgrund von Erkrankungen nicht genügend Lehrkräfte zur Absicherung des Unterrichtes zur Verfügung stehen (Phase 3), erfolgt der Unterricht:

– in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 grundsätzlich als Präsenzunterricht (ansonsten Notbetreuung)
– ab Jahrgangsstufe 7 als Distanzunterricht (Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich 4 Unterrichtsstunden),
– in Abschlussklassen in Präsenz (über die Beschulung der Vorabschlussklassen entscheidet die Schulleitung auf Basis der personellen Gegebenheiten).

Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist über alle Phasen hinweg unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten sicherzustellen.