Grundsteuerreform

Grundsteuerreform: Sprechstunden des Finanzamtes Rostock am Donnerstag, den 29.09.2022, 14.00 – 17.00 Uhr, im Amt Neubukow-Salzhaff
(Neubukow). Grundstückeigentümer müssen wegen der Grundsteuerreform spätestens bis zum 31.10.2022 die Erklärung zur Neubewertung ihrer Grundstücke gegenüber dem örtlich zuständigen Finanzamt abgeben. Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Alt Bukow, Am Salzhaff, Bastorf, Biendorf und Carinerland sowie der Stadt Ostseebad Rerik finden am Donnerstag, den 29.09.2022, von 14.00 – 17.00 Uhr, kostenfreie Beratungsangebote durch das
zuständige Finanzamt Rostock in den Geschäftsräumen des Amtes Neubukow-Salzhaff statt. Um vorherige Terminanmeldung wird gebeten.
Die Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wirft seit Monaten ihre Schatten voraus.
Seit Anfang Mai 2022 wurden die betreffenden Grundstückseigentümer per Informationsschreiben von ihrem zuständigen Finanzamt aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen und Angaben zur Neubewertung ihrer Grundstücke zu ermitteln und auf digitalem Weg per ELSTER-Portal an die
Finanzverwaltungen zu übermitteln. Die Datenübermittlungen sind bis 31. Oktober 2022 grundsätzlich abzugeben.
Die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer haben für die Datenermittlungen umfangreiche Informationen bereitgestellt. Diese Informationen sind auch auf den Internetseiten des Amtes Neubukow-Salzhaff eingestellt. Jedoch ist es nicht jedem Grundstückseigentümer
möglich, die betreffenden Daten auf digitalem Wege zu ermitteln und zu übermitteln. Zudem ergeben sich auch fallbezogene Konstellationen, die einer Auskunftserteilung durch das zuständige Finanzamt Rostock bedürfen.
Um den steigenden Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger aus dem Verwaltungsbereich des Amtes Neubukow-Salzhaff zu entsprechen, hat sich die Amtsverwaltung mit dem Finanzamt Rostock über die Möglichkeit zur Schaffung von persönlichen Vor-Ort-Beratungsgesprächen gekümmert.
Das Finanzamt Rostock wird am Donnerstag, den 29.09.2022, in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr mit mindestens drei Berater/innen entsprechende Beratungsgespräche in den Geschäftsräumen des Amtes Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1 in 18233 Neubukow anbieten. Die
Beratungsangebote sind ausschließlich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Alt Bukow, Am Salzhaff, Bastorf, Biendorf und Carinerland sowie der Stadt Ostseebad Rerik vorgesehen. Die Beratungsangebote sind kostenfrei.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um maximal jeweils 15-minütige Einzelberatungen handelt. Das Ziel der Einzelberatungen ist es, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger gezielt offene Fragen zur Datenermittlung in ihren persönlichen Fällen stellen können. Es wird aber nicht
möglich sein, die abzugebende Erklärung vollständig vor Ort mit den Mitarbeiter/innen des Finanzamtes Rostock auszufüllen.

Aufgrund der zu erwartenden hohe Nachfrage wird grundsätzlich um Voranmeldung gebeten. Die Voranmeldung kann über die „Online-Terminvergabe“ unter www.neubukow-salzhaff.de erfolgen. Alternativ ist auch eine telefonische Anmeldung unter (03 82 94) 702 12 möglich. Bei der Terminanmeldung ist kurz anzugeben, welche Fragen zur Grundsteuerreform bestehen.
Leider sind die Beratungstermine nur begrenzt. Daher bitten wir um Verständnis, wenn Ratsuchende keinen Termin erhalten. Insofern gebuchte Termine kurzfristig nicht wahrgenommen werden, wird um eine Rückmeldung gebeten.
Bei diesem „Vor-Ort-Sprechtag“ handelt es sich um ein freiwilliges Serviceangebot des Finanzamtes Rostock. Die Amtsverwaltung des Amtes Neubukow-Salzhaff hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Auskunftserteilung und auf zusätzliche Termine für „Vor-Ort-Sprechtage“ des Finanzamtes Rostock.
Der Amtsvorsteher