3G-Regel und Maskenpflicht in den Kreishäusern in Güstrow und Bad Doberan entfallen

Ab Donnerstag, dem 28. April entfallen in allen Kreishäusern in Bad Doberan und Güstrow die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Der Landkreis Rostock weist dennoch darauf hin, dass das Tragen einer Maske wirksam vor einer Infektion schützen kann. Vor diesem Hintergrund wird das Tragen einer geeigneten Schutzmaske empfohlen.

Für den Besuch der Zulassungs- und Führerscheinstellen in Güstrow und Bad Doberan entfallen ebenfalls die Maskenpflicht und die 3G-Regel. Die Bearbeitung von Anliegen in den Zulassungs- und Führerscheinstellen des Landkreises Rostock an den Standorten Güstrow und Bad Doberan erfolgt weiterhin nur über vorher vereinbarte Termine. Die Termine können über die Online-Terminvergabe unter: www.landkreis-rostock.de/Strassenverkehrsamt gebucht werden.