Bearbeitungsrückstau in der Führerscheinstelle – Bußgelder für Umtauschpflicht ausgesetzt

Aufgrund der für die nächsten Jahre anstehenden Pflichtumtauschfristen ist die Auslastung in der Führerscheinstelle enorm gestiegen. Hinzu kommen die pandemiebedingten Einschränkungen und krankheitsbedingten Ausfälle.
Derzeit sind Online-Termine in der Führerscheinstelle bis einschließlich April ausgebucht. Es werden jedoch wöchentlich zurückgegebene Termine zeitnah wieder freigeschaltet.

Die Termine können immer nur für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltet werden, da die Freischaltung der Termine von dem zur Verfügung stehenden Personal abhängt. Eine langfristige Planung ist aufgrund der schon angesprochenen Gründe nicht möglich.

Die nicht fristgerechte Einhaltung des Pflichtumtausches bis zum 19.01.2022 betrifft sehr viele Fahrerlaubnisbehörden in allen Bundesländern. Ein Beschluss der Innenministerkonferenz liegt vor. Ausweislich dieses Beschlusses bittet die Innenministerkonferenz die Länder, bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung wegen der Nichteinhaltung der Umtauschfrist bis zum 19.01.2022 in Anwendung des Opportunitätsprinzips generell auf eine Ahndung von Verstößen gegen die Umtauschpflicht zu verzichten.