Ausbruch der Geflügelpest in Satow OT Gorow

Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat in einem Haugeflügelbestand die Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Zum Schutz vor der Verbreitung wurden eine Sperrzone und ein Beobachtungsgebiet mit strengen Auflagen für Geflügelhalter und Geflügelprodukte errichtet.

In einem Hausgeflügelbestand in 18239 Satow OT Gorow Jürgenshagen OT Moltenow wurde am 04.02.2022 hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 (Geflügelpest) nachgewiesen.

Die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere sowie die ersten Desinfektionsmaßnahmen sind bereits angeordnet.

Der Landkreis Rostock hat über eine Geflügelpest-Schutzzone und ein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet verfügt, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. In diesen gelten strenge Schutzmaßnahmen:
Halter von Geflügel unverzüglich die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzung sowie ihres Standortes und jegliche Veränderung des Bestandes dem Veterinäramt anzuzeigen. Sämtliches Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder in Einrichtungen untergebracht werden, die vor einem Eindringen von Wildvögel geschützt sind. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen jeglicher Art sind verboten. Zudem gelten strenge Hygienevorschriften für Geflügelhalter und Geflügelprodukte. Halter von Geflügel sind zu hoher Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen.

Einzelheiten der Maßnahmen im Sperrbezirk sowie die betroffenen Gemeinden des Beobachtungsgebiets und die dort geltenden Regeln entnehmen Sie bitte der beigefügten Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock.

Internet: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung_Gorow.pdf (landkreis-rostock.de)