Landkreis Rostock hebt Einschränkungen zum Schutz vor der Geflügelpest auf

Der Landkreis Rostock widerruft die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 27. Dezember 2021 mit Wirkung ab dem 27. Januar 2022. Somit werden alle darin festgelegten. Somit werden alle darin festgelegten Regelungen, unter anderen die Stallpflicht von Geflügel, aufgehoben.
Am 24.12.2021 wurde in einem Putenmastbestand in Moltenow das Vorliegen der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.landkreis-rostock.de/gefluegelpest