Neue Kulturhilfen des Bundes bei abgesagten Kulturveranstaltungen

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie führt leider vielerorts zu Absagen von kulturellen Veranstaltungen. Um die betroffenen Kultureinrichtungen zu unterstützen und Verluste abzufedern, bietet der „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ ab sofort die Option, freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen als pandemiebedingt anzuerkennen.
Dies betrifft Kulturveranstaltungen, die zwischen dem 18. November 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden sollten und noch sollen. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen.
Bedingung ist, dass die Absage bis zum 23. Dezember 2021 erfolgt und dass die Veranstaltung vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/aktuelles/freiwillige_absagen_mglich registriert war. Erstattet werden bis zu 90 Prozent der tatsächlich entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Weitere Einzelheiten finden Sie auch auf der Homepage unseres Hauses: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/
Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den MV-Kulturschutzfonds, der bereits 2020 eingerichtet wurde und seitdem weitreichende Hilfen für die Kulturschaffenden des Landes bereitstellt, bereits bis Ende Juni 2022 verlängert.