Hinweis zur Bekanntmachung der Warnstufe „Rot Plus“
Aufgrund der Anpassungen der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) vom 08.12.2021 ergeben sich in Bezug auf die Bekanntmachung der Warnstufe „Rot Plus“ für den Landkreis Rostock folgende Änderungen:
Büro des Landrates
• Schwimm- und Spaßbäder können für den Betrieb und den Besuch des schulischen und außerschulischen Schwimmunterrichts, sowie für vereinsbasierte Angebote in geschlossenen Gruppen öffnen.
• Vereinsbasierter Kinder- und Jugendsport und vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen ist möglich.
Die geltenden Schutzbestimmungen müssen eingehalten werden:
• nicht mehr als 15 Personen im Innenbereich und nicht mehr als 25 Personen im Außenbereich,
• 2G-Plus-Regelung mit den bekannten Ausnahmen und Testerfordernissen für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Personen, die sich nicht impfen lassen können.
• der Betrieb und der Besuch von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist unter Beachtung der 2G-Plus-Regel möglich.
• der Besuch und der Betrieb von Freizeitparks (Schausteller) ist ab sofort auch im Außenbereich untersagt.
Diese Bestimmungen gelten bis zum Ablauf des 15.12.2021. Auf die Bekanntmachung des Landkreises Rostock vom 03.12.2021 wird ebenfalls verwiesen.
Unabhängig davon bestehen für alle anderen zulässigen Veranstaltungsformate, die in der Corona-LVO MV geregelten Test- bzw. 2G-Erfordernisse im Landkreis Rostock unverändert fort. Auf die jeweiligen Ausnahmen wird verwiesen.