Aufhebung der Testpflicht nach Auffrischimpfung
Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, sind zukünftig von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Diesen Beschluss fasste die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (GMK) am gestrigen Abend. Mecklenburg-Vorpommern hatte diese Initiative mit vorbereitet.
„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern diese gemeinsam getroffene Entscheidung umgehend in unsere neue Corona-Landesverordnung verankert. Damit treten die Regelungen bereits am Donnerstag, den 16. Dezember in Kraft“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in Schwerin.
Die Befreiung von der Testpflicht gilt für Personen, die einen Nachweis über eine durchgeführte Boosterimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Seit dieser Auffrischimpfung müssen zudem mindestens 14 Tage vergangen sein.
Eine Ausnahme der Testbefreiung besteht für den Zutritt in medizinische und pflegerische Einrichtungen. „Pflegeheime und Krankenhäuser sind besonders sensible Bereiche. Zum Schutz der vulnerablen Personengruppen wird deshalb dort weiterhin auch von Personen mit einer Auffrischimpfung ein negatives Testergebnis verlangt werden“, betonte Ministerin Drese.
„Der Schutz nach einer Boosterimpfung ist nach den zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr hoch. Sie reduziert sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung deutlich. Deshalb ist die Aufhebung der Testpflicht für diesen Personenkreis nach derzeitigem Kenntnisstand richtig und angemessen“, so Drese.
Wichtig ist nach Einschätzung der Ministerin aber auch, dass Bund und Länder die Regelungen laufend, spätestens nach zwei Monaten, bewerten werden und sie ggf. entsprechend der Lagedynamik anpassen.
Das Bundesgesundheitsministerium wird von der GMK darüber hinaus gebeten, zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden sollten. Dazu soll auch eine Stellungnahme der Ständigen Impfkommission und des Expertenrats eingeholt werden.