3G-Regelung für den Kreistag

Der Kreistagspräsident des Landkreises Rostock, Veikko Hackendahl, ordnet gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Corona-Landesverordnung für die nächste Kreistagssitzung die Einhaltung der 3G-Regel an. Eine Teilnahme an der Sitzung ist demnach ausschließlich für Personen mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Der Nachweis muss vorgelegt werden. Getesteten Personen wird der Zutritt ausschließlich mit einem zertifizierten Testnachweis gewährt. Der Hinweis auf die 3G-Regel wird in der öffentlichen Einladung mit bekannt gegeben.

Die Kreistagssitzung findet am 14.12.2021 an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow statt.