Neue Regelungen zur Kontaktnachverfolgung für den Landkreis Rostock

Für den Landkreis Rostock gelten seit dem 3. November neue Regelungen zur Kontaktnachverfolgung. Unter anderen besteht für positiv getestete Personen eine verstärkte Mitwirkungspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt des Landkreises Rostock. Information zu Kontaktpersonen müssen fortan über die positiv getesteten Personen mitgeteilt werden. Zu diesem Zweck stellt der Landkreis Rostock mit dem „Merkplatt für Infizierte“ eine Liste zur Erfassung der Kontaktpersonen unter wwww.landkreis-rostock.de/corona zur Verfügung. Diese ist an das Gesundheitsamt per Mail an infektionsschutz@lkros.de.
Weitere Neuerungen entnehmen Sie bitte der
– Allgemeinverfügung des Landkreises zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 aufgrund der starkgestiegenen Zahl von Corona-Infektionen (Positiv getestete Personen) sowie
– Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 aufgrund der stark gestiegenen Zahl von Corona-Infektionen (Kontaktpersonen)
www.landkreis-rostock.de/corona