Neue Regelungen zum Ende der Quarantänezeit für Corona-Infizierte

Der Landkreis Rostock hat mit einer Allgemeinverfügung vom 18.11.2021 die Mitwirkungspflichten von Corona-positiv getesteten Personen geändert. Die Beendigung der Quarantäne erfolgt nicht mehr telefonisch über das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock.

Der Landkreis Rostock ändert Regelungen für Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Die Änderungen betreffen die Beendigung der Quarantäne. Infizierte werden nicht mehr – wie bisher – durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock über das Ende der häuslichen Isolation informiert.

Für die Beendigung der Quarantäne müssen fortan folgende Regelungen erfüllt sein:

– Bei einem asymptomatischen Verlauf endet die Quarantäne mit Ablauf des 14. Tages.
Dem Gesundheitsamt des Landkreises Rostock muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Das Testergebnis kann frühestens am 13. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers eingereicht werden.

– Bei einem leichten oder schweren symptomatischen Verlauf muss die Person mindesten 48 Stunden symptomfrei sein. Zusätzlich muss dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Dieser Test kann ebenfalls frühestens am 13. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

– Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, muss dieses ebenfalls dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

– E-Mail-Adresse für den die PCR-Testergebnisse: coronatest@lkros.de

Die Regelungen sind in der 1. Änderung der „Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 aufgrund der starkgestiegenen Zahl von Corona-Infektionen (Positiv getestete Personen)“ festgehalten.