Altersarmut durch Scheidung? Rententeilung, nachehelicher Unterhalt, Erbrecht

Mit der Scheidung ist auch die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften („Versorgungsausgleich“) gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften bzw. Pensionsansprüche sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich hierbei um die größte Position bei der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute handeln kann und immer der wichtige Bereich „Altersvorsorge“ betroffen ist,

Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht bei einer Online-Veranstaltung am Donnerstag, dem 4. November, 18.00 Uhr. Der Experte erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften sowie der zu berücksichtigende Zeitraum) und nennt die Kriterien, nach denen er ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch hierüber wird informiert: Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Weiterhin informiert der Fachmann, ob und unter welchen Bedingungen nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist und welche wichtigen und oft überraschenden Auswirkungen die Scheidung auf das Erbrecht der Betroffenen hat. Auch rechtliche Hinweise und praktische Tipps werden gegeben sowie Fragen beantwortet.Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Anmeldung per E-Mail an „Rostock@isuv.de“ (Herr Ernst), ist erforderlich, damit der Zugangslink zugesandt werden kann.