Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz der Wildschweinpopulation

Nach der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinbestand ordnet der Landkreis Rostock Maßnahmen zum Schutz der Wildschweinpopulation an.
Büro des Landrates

Auf Grundlage der amtlich festgestellten Afrikanischen Schweinepest ordnet das Veterinär- und Lebensmittelamt des Landkreises Rostock Maßnahmen zum Schutz der Wildschweinpopulation an. Diese sowie die in den Restriktionszonen befindlichen Reviere und Jagdbezirksnummern sind der Allgemeinverfügung vom 18.11.2021 zu entnehmen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Website www.landkreis-rostock.de/asp veröffentlicht.