Was darf die Polizei?

(djd). Welche Papiere muss ich als Autofahrer immer dabeihaben? Mit sich führen sollte man immer den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt. Hat der Fahrer bei einer Kontrolle die Dokumente nicht parat, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von zehn Euro geahndet werden. Man kann die Dokumente nachreichen, an der Ordnungswidrigkeit ändert das aber nichts. Darf die Polizei meinen Kofferraum durchsuchen? Es gebe klare Regeln die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählten die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers: „Das Durchsuchen des Fahrzeuginneren sowie des Kofferraums setzt dagegen einen Durchsuchungsbeschluss voraus – mit einer Ausnahme: bei Gefahr im Verzug, beispielsweise wenn der Polizist den Geruch von Cannabis feststellt.“ Muss ich Verkehrsverstöße zugeben, wenn die Polizei mich danach fragt? Nein: Niemand ist verpflichtet, einen Verkehrsverstoß zuzugeben. Der Fahrer darf auch schweigen.