Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis
REGIONAL. Zum Schutz gegen die Geflügelpest hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock die Aufstallung sämtlicher Geflügel angewiesen. Die Anordnung gilt ab sofort für den gesamten Landkreis Rostock. Gewerbliche und private Geflügelhalter müssen das Geflügel in geschlossenen Ställen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen halten. Grund der kreisübergreifenden Maßnahme ist die aktuell hohe Anzahl der nachweislichen Fälle im Landkreis Rostock sowie in den angrenzenden Landkreisen. Zusätzlich gelten strenge Hygiene- und Vermarktungsvorschriften. Alle Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung (einschließlich Tauben) noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock haben, werden aufgefordert, dieses unverzüglich nachzuholen. Tauben sind von der Aufstallungspflicht ausgenommen. Die Anordnung gilt bis auf Widerruf. Der Landkreis Rostock hat für alle Informationen zur Geflügelpest eine Internetseite und einen Kartendienst eingerichtet:
Internet: www.landkreis-rostock.de/geflügelpest (Aktualisierung der Seite mit Begründung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erfolgt bis zum Donnerstagabend)